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Rentenversicherung

Als Rentenversicherung bezeichnet man einen Versicherungsvertrag, bei der ab einem bestimmten Zeitpunkt eine Leibrente gezahlt wird. Versicherung wird hier gegen die wirtschaftlichen Belastungen genommen, die aus einem länger als erwarteten Leben resultieren, nämlich der entsprechend längere Bedarf an Lebensunterhal

Man unterscheidet zwischen der sofort beginnenden Rentenversicherung, bei der die Leibrente sofort bei Vertragsabschluss oder zum Ende der ersten Rentenzahlungsperiode beginnt, und der aufgeschobenen Rentenver- sicherung, bei der die Leibrente erst nach einer vereinbarten Zeit, der Aufschubzeit, beginnt. Die Beitragszahlungen erfolgen grundsätzlich nur während der Aufschubzeit. Die Rentenversicherung unterscheidet sich von der Lebensversicherung auf den Todesfall insbesondere durch die grundsätzlich fehlende Gesundheitsprüfung. Der Gesundheitszustand ist bei den üblichen Gestaltungen unerheblicht.

 

Die Private Vorsorge basiert der Grundidee nach auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Sie ist freiwillig. Das eingezahlte Kapital sowie die erwirtschafteten Kapitalzinsen stehen daher im Prinzip ausschließlich dem Sparer zu. Dieses Kapital wird nun entweder als Rente verbraucht (Auszahlungsplan) oder als Einmalbetrag an den Anleger bzw. Versicherten ausbezahlt.

Rentenversicherung