Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.
Je nach vertraglicher Vereinbarung kann neben oder statt Tod oder Erleben auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.
Vor allem bei jungen Familien ist die Existenzsicherung oft noch sehr dürftig. Man verdrängt, dass bei plötzlichem Tod des Hauptverdieners der Familie große Versorgungslücken entstehen können. Insbesondere die jüngsten Berliner Kürzungen machen den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (sog. BUZ), für nach dem 01.01.1961 geborene Personen unumgänglich. Sie ist der Schutz davor im Extremfall nicht Sozialhilfeempfänger zu werden.